Erbbescheinigung, Fristen und Teilung · Stand: August 2026

Unterlagen im Erbfall

Im Erbfall entscheidet selten der Streit über den Ausgang, sondern eine Frist, von der die Beteiligten erst erfahren, wenn sie abgelaufen ist.

Drei Monate für die Ausschlagung, ein Monat für das öffentliche Inventar. Diese Seite zeigt, welche Papiere der Erbgang verlangt, wozu die Erbbescheinigung dient und was Sie tun, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

In 30 Sekunden
  • Testamente sind der Behörde unverzüglich abzuliefern.
  • Die Ausschlagung ist innert drei Monaten möglich.
  • Das öffentliche Inventar verlangt ein Begehren innert eines Monats.
  • Die Erbbescheinigung weist aus, wer erbberechtigt ist.
  • Die Erbengemeinschaft entscheidet grundsätzlich einstimmig.
Kurzantwort:

Im Erbfall brauchen Sie die Todesurkunde des Zivilstandsamts, allfällige Testamente oder Erbverträge, einen Familienausweis zum Nachweis der Verwandtschaft und anschliessend die Erbbescheinigung der zuständigen Behörde. Erst mit ihr geben Banken, Versicherungen und Grundbuchämter Auskunft oder verfügen über Werte. Grundlage sind Art. 556 ff. ZGB.

Was ist die Erbbescheinigung? Sie ist die amtliche Bestätigung, wer als Erbin oder Erbe gilt. Sie schafft kein Recht, sondern weist eines aus – deshalb steht darauf auch der Vorbehalt, dass die Erbberechtigung später noch bestritten werden kann. Ausgestellt wird sie nach Art. 559 ZGB, sobald seit der Mitteilung an die Beteiligten ein Monat vergangen ist und niemand Einsprache erhoben hat.

Typischer Irrtum

„Als nächste Angehörige darf ich auf das Konto zugreifen.“ Die Bank sperrt den Zugriff, sobald sie vom Tod erfährt, und öffnet ihn erst gegen die Erbbescheinigung. Eine Vollmacht der verstorbenen Person hilft je nach Ausgestaltung nur beschränkt weiter.

Die drei Fristen im Erbfall

Der Erbgang läuft weitgehend von selbst – mit drei Ausnahmen, bei denen Sie aktiv werden müssen. Wer sie kennt, hat den schwierigsten Teil hinter sich. Wer sie verpasst, hat die Wahl endgültig getroffen, auch wenn er sie nie bewusst treffen wollte.

Fristen ab dem Todestag Todestag Testament unverzüglich abliefern 1 Monat öffentliches Inventar nur auf Begehren 3 Monate Ausschlagung Art. 567 ZGB danach Erbschaft gilt als vorbehaltlos angenommen Wer nichts tut, nimmt an – das Schweigen ist hier eine Entscheidung.

Zwei der drei Fristen laufen still ab; nur das Testament wird von aussen angestossen.

HandlungFristWohinGrundlage
Testament abliefernunverzüglich nach Kenntniszuständige Behörde am letzten WohnsitzArt. 556 ZGB
Eröffnung der Verfügungbinnen eines Monats nach EinlieferungBehörde, von Amtes wegenArt. 557 ZGB
Öffentliches Inventar verlangen1 Monatzuständige BehördeArt. 580 ZGB
Erbschaft ausschlagen3 Monatezuständige BehördeArt. 567 ZGB
Erbbescheinigung ausstellen1 Monat nach Mitteilung, ohne EinspracheBehörde, auf VerlangenArt. 559 ZGB

Diese Fristen laufen unabhängig davon, ob Sie sich schon einen Überblick verschaffen konnten. Sie beginnen nicht mit der Beerdigung und nicht mit dem ersten Brief der Bank, sondern mit dem Tod beziehungsweise mit Ihrer Kenntnis davon. Das ist der Grund, weshalb die erste Woche wichtiger ist, als sie sich anfühlt.

Zuständig ist die Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Wie sie heisst, unterscheidet sich stark: Erbschaftsamt, Bezirksgericht, Gemeindeverwaltung, Notariat oder Teilungsamt. Fragen Sie bei der Wohngemeinde nach, welche Stelle den Erbgang führt – das erspart Ihnen mehrere Anläufe. Die Papiere unmittelbar nach dem Tod, von der Todesbescheinigung bis zu den Abmeldungen, behandelt Unterlagen bei Todesfall.

Aus der Praxis Wir sehen immer wieder, dass ein Testament wochenlang in einer Schublade bleibt, weil niemand es „offiziell“ machen will. Die Ablieferungspflicht trifft aber jede Person, die ein Testament findet – unabhängig davon, ob sie darin bedacht ist oder nicht.

Die Erbbescheinigung

Ohne sie steht der Nachlass still. Banken sperren Konten, Versicherungen zahlen nicht aus, das Grundbuchamt trägt nichts um. Die Erbbescheinigung nennt die verstorbene Person, das Todesdatum und die Personen, die als Erben gelten. Sie ist kein Urteil über die Erbquote und regelt die Aufteilung nicht – sie legitimiert nur.

Beantragt wird sie bei der Behörde am letzten Wohnsitz. Beizulegen sind in der Regel die Todesurkunde, ein Familienausweis oder andere Zivilstandsnachweise sowie Angaben zu allen bekannten Erben mit aktuellen Adressen. Gibt es ein Testament, wird die Bescheinigung erst nach dessen Eröffnung und nach Ablauf der Einsprachefrist ausgestellt.

  • Todesurkunde des Zivilstandsamts, meist in mehreren Exemplaren
  • Familienausweis oder Zivilstandsnachweise zur Verwandtschaft
  • Testament, Erbvertrag oder Ehevertrag, falls vorhanden
  • Vollständige Liste aller Erben mit aktuellen Adressen
  • Angaben zu Konten, Liegenschaften und Versicherungen
  • Bei Willensvollstreckung: die Ernennungsurkunde

Ein praktischer Hinweis zu den Dokumenten selbst: Bestellen Sie die Todesurkunde gleich in mehreren Exemplaren. Bank, Versicherung, Pensionskasse, Vermieter und Steueramt verlangen jeweils ein eigenes Original oder eine beglaubigte Kopie, und Nachbestellungen kosten Zeit, die im Erbgang ohnehin knapp ist. Dasselbe gilt für die Erbbescheinigung: Eine einzige Ausfertigung wandert erfahrungsgemäss wochenlang zwischen den Stellen hin und her.

Ebenfalls hilfreich ist eine gemeinsame Kontaktliste. Halten Sie fest, welche Erbin mit welcher Stelle spricht, und legen Sie jedes Schreiben mit Eingangsdatum ab. Im Erbgang laufen mehrere Verfahren parallel – Eröffnung, Steuerinventar, Bank, allenfalls Betreibung – und keine Stelle sieht, was die andere bereits erhalten hat. Spätestens wenn eine Frist bestritten wird, entscheidet das Datum auf Ihrem Ablagevermerk über den Ausgang der Diskussion.

„unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage“

Was das heisst

Die Bescheinigung gilt vorläufig. Wer sich übergangen fühlt, kann die Erbberechtigung später gerichtlich bestreiten. Für den Alltag ändert der Vorbehalt nichts – Banken akzeptieren die Bescheinigung trotzdem.

„Willensvollstrecker“

Was das heisst

Eine im Testament bezeichnete Person, die den Nachlass verwaltet und die Teilung vorbereitet. Sie handelt allein und braucht dafür nicht die Zustimmung aller Erben – ein wichtiger Unterschied zur Erbengemeinschaft.

„Sicherungsmassregeln“

Was das heisst

Die Behörde kann den Nachlass sichern, etwa durch Siegelung oder ein Inventar, wenn Erben unbekannt oder abwesend sind. Das ist kein Misstrauen gegenüber den Angehörigen, sondern Routine.

Wenn Schulden im Spiel sind

Erben heisst: Sie treten in die Rechte und in die Schulden der verstorbenen Person ein, und zwar mit Ihrem eigenen Vermögen. Deshalb ist die wichtigste Frage der ersten Wochen nicht, was da ist, sondern was fehlt. Wer unsicher ist, hat zwei Werkzeuge: das öffentliche Inventar und die Ausschlagung.

Das öffentliche Inventar nach Art. 580 ZGB muss innert eines Monats verlangt werden. Die Behörde ruft dann alle Gläubiger öffentlich auf, ihre Forderungen anzumelden, und erstellt ein Verzeichnis. Danach können Sie die Erbschaft in Kenntnis der Zahlen annehmen – und haften grundsätzlich nur für die inventarisierten Schulden. Das kostet Gebühren, ist aber die einzige Möglichkeit, vor der Entscheidung Klarheit zu bekommen.

Die Ausschlagung nach Art. 567 ZGB ist innert dreier Monate zu erklären. Die Frist läuft für gesetzliche Erben ab Kenntnis des Todes, für eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Schlägt jemand aus, rücken die nächsten Erben nach – auch minderjährige Kinder und Enkel. Genau das wird oft übersehen: Eine Ausschlagung ohne Blick auf die nächste Generation verschiebt das Problem nur.

Zwischen den beiden Werkzeugen liegt ein dritter Weg, der seltener genutzt wird: die amtliche Liquidation. Dabei übernimmt die Behörde den Nachlass, bezahlt aus dem vorhandenen Vermögen die Schulden und gibt einen allfälligen Rest an die Erben weiter. Sie haften dann nicht persönlich, verzichten aber auch auf jede Gestaltung. Wer eine überschuldete Erbschaft vermutet, in der einzelne Stücke ideellen Wert haben, sollte diesen Weg wenigstens abklären, bevor die Dreimonatsfrist abläuft.

Und noch ein Punkt, der oft zu spät bemerkt wird: Wer sich nach dem Tod wie eine Erbin verhält – Konten auflöst, Gegenstände verkauft, den Mietvertrag kündigt und die Wohnung räumt –, kann damit die Erbschaft stillschweigend angenommen haben. Solange die Lage unklar ist, beschränken Sie sich auf das Notwendige und halten Sie fest, warum Sie es getan haben.

Vorher

„Wir wissen nicht, ob noch Schulden da sind. Wir warten erst einmal ab, bis sich jemand meldet.“

Nachher

„Wir haben am 12. Tag das öffentliche Inventar verlangt. Nach dem Rechnungsruf standen Forderungen von CHF 27 400 fest – wir entscheiden mit Zahlen statt mit Vermutungen.“

Praxisbeispiel

War die verstorbene Person amtlich als zahlungsunfähig festgestellt, gilt die Erbschaft von Gesetzes wegen als ausgeschlagen. Wer dann trotzdem über Nachlasswerte verfügt, kann diese Wirkung wieder verlieren.

Betreibungen gegen den Nachlass laufen weiter und richten sich anschliessend gegen die Erben. Wie ein solches Verfahren aufgebaut ist und welche Fristen gelten, erklärt Betreibung verstehen.

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Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie ordnet die Verwandten in Stämme: zuerst die Nachkommen, dann die Eltern samt deren Nachkommen, dann die Grosseltern. Der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin erbt daneben, mit einer Quote, die vom Stamm abhängt – neben Nachkommen die Hälfte, neben dem elterlichen Stamm drei Viertel.

Wer hinterbleibtQuote Ehegatte / eingetragene PartnerinQuote der Verwandten
Ehegatte und Nachkommen1/21/2 an die Nachkommen
Ehegatte, keine Nachkommen, Eltern leben3/41/4 an den elterlichen Stamm
Ehegatte, weder Nachkommen noch elterlicher Stammalles
Nur Nachkommenalles, zu gleichen Teilen pro Stamm
Weder Ehegatte noch Nachkommenelterlicher, sonst grosselterlicher Stamm

Mit einem Testament lässt sich davon abweichen, aber nicht unbegrenzt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, jener des Ehegatten ebenfalls die Hälfte. Die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Dadurch ist die frei verfügbare Quote grösser geworden – neben Ehegatte und Kindern beträgt sie neu die Hälfte statt früher drei Achtel.

Frei verfügbare Quote vor und nach 2023 Nachlass mit Ehegatte und Kindern bis 2022 Pflichtteile 5/8 frei 3/8 seit 2023 Pflichtteile 1/2 frei 1/2 Nachkommen: Pflichtteil neu 1/2 statt 3/4 · Eltern: kein Pflichtteil mehr Ältere Testamente wirken weiter – ihre Wirkung kann sich aber verschoben haben.

Die Revision hat den Spielraum vergrössert – und damit auch die Wirkung alter Testamente verändert.

Das ist für Erbinnen und Erben aus einem praktischen Grund wichtig: Ein Testament aus dem Jahr 2015 wird nach heutigem Recht ausgelegt. Wer damals „die frei verfügbare Quote“ einer Person zuwies, hat ihr damit heute mehr zugewendet als beabsichtigt. Wie ein Erbvertrag von einem Testament abweicht, erklärt Erbvertrag verstehen.

Erbengemeinschaft und Teilung

Mit dem Tod entsteht zwischen den Erben von Gesetzes wegen eine Gemeinschaft. Sie besitzt den Nachlass gemeinsam, und sie entscheidet grundsätzlich einstimmig. Das ist die Ursache der meisten Blockaden: Eine einzelne Person kann eine Liegenschaft nicht verkaufen, aber auch verhindern, dass verkauft wird.

1

Bestand aufnehmen

Konten, Liegenschaften, Versicherungen, Hausrat und Schulden auflisten.

2

Teilungsvertrag entwerfen

Wer übernimmt was, zu welchem Wert, mit welcher Ausgleichszahlung.

3

Unterschreiben und vollziehen

Alle Erben unterschreiben; danach Umschreibungen bei Bank und Grundbuchamt.

Erbengemeinschaft und Willensvollstreckung im Vergleich Erbengemeinschaft A B C gemeinsames Eigentum am Nachlass Entscheide einstimmig eine Stimme genügt zur Blockade Mit Willensvollstreckung WV verwaltet den Nachlass allein bereitet die Teilung vor Erben werden informiert, nicht gefragt

Ob eine Person eingesetzt wurde, steht im Testament – und ändert den ganzen Ablauf.

Der Teilungsvertrag ist formfrei, aber schriftlich sinnvoll – und für Grundstücke ohnehin nötig, weil das Grundbuchamt eine Grundlage braucht. Kommt keine Einigung zustande, kann jede erbende Person die Teilung gerichtlich verlangen. Das dauert und kostet; die weitaus meisten Erbgänge werden deshalb aussergerichtlich erledigt.

So gehen Sie vor
  • Früh eine gemeinsame Bestandesliste führen
  • Werte von Liegenschaften schätzen lassen
  • Ausgleichszahlungen betragsmässig festhalten
  • Alle Erben schriftlich einbeziehen
Besser vermeiden
  • Hausrat vor der Bestandesaufnahme verteilen
  • Konten über eine alte Vollmacht leeren
  • Abwesende Erben „später“ informieren
  • Mündliche Zusagen ohne Beleg
Geschwister H.Nachlass mit Wohnung und offener Hypothek

Die Situation: Drei Geschwister erben eine Eigentumswohnung mit einer Hypothek von CHF 260 000. Eine Schwester möchte die Wohnung übernehmen, die beiden anderen wollen ausbezahlt werden. Die Bank verlangt zuerst die Erbbescheinigung.

Was hilft: Die Bescheinigung wird nach Ablauf der Einsprachefrist ausgestellt, danach lässt die Familie die Wohnung schätzen. Der Teilungsvertrag hält Übernahmewert, Hypothekübernahme und die beiden Ausgleichszahlungen von je CHF 71 000 fest.

Das Ergebnis: Grundbuchumschreibung und Auszahlung erfolgen am selben Tag. Ohne schriftlichen Vertrag hätte das Grundbuchamt die Umschreibung nicht vollzogen.

Steuerinventar und Erbschaftssteuer

Unabhängig vom Erbgang erstellt die Steuerbehörde ein Inventar über das Vermögen der verstorbenen Person. Die Erben haben dabei mitzuwirken: Konten, Wertschriften, Liegenschaften und Schulden sind vollständig anzugeben. Dazu kommt die Steuererklärung für die Zeit bis zum Todestag, die ebenfalls von den Erben einzureichen ist.

Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. In den allermeisten Kantonen sind Nachkommen und Ehegatten davon befreit; entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen zahlen dagegen, teils erheblich. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, bei Liegenschaften deren Lage. Welche Belege eine Steuererklärung generell verlangt, listet Unterlagen für die Steuererklärung.

Vergessen Sie die Vorsorge nicht. Guthaben aus Pensionskasse und Säule 3a fallen je nach Ausgestaltung gar nicht in den Nachlass, sondern gehen direkt an die begünstigten Personen – und werden separat besteuert. Fragen Sie deshalb bei jeder Vorsorgeeinrichtung ausdrücklich nach, was besteht; einen Überblick über diese Papiere gibt Unterlagen für die Pensionierung.

Kommt Post, deren Frist Sie nicht einordnen können, hilft Fristen in Dokumenten verstehen; den Aufbau amtlicher Schreiben erklärt Dokument verstehen.

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Häufige Fragen zu den Unterlagen im Erbfall

Welche Unterlagen brauche ich im Erbfall?

Die Todesurkunde des Zivilstandsamts, einen Familienausweis oder andere Zivilstandsnachweise, allfällige Testamente und Erbverträge sowie eine vollständige Liste aller Erben mit Adressen. Damit stellt die Behörde am letzten Wohnsitz die Erbbescheinigung aus.

Wozu dient die Erbbescheinigung?

Sie weist amtlich aus, wer als Erbin oder Erbe gilt. Banken, Versicherungen und Grundbuchämter verlangen sie, bevor sie Auskunft geben oder etwas übertragen. Nach Art. 559 ZGB wird sie ausgestellt, wenn seit der Mitteilung an die Beteiligten ein Monat ohne Einsprache vergangen ist.

Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Drei Monate. Für gesetzliche Erben läuft die Frist ab Kenntnis des Todes, für eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, nimmt die Erbschaft vorbehaltlos an und haftet auch mit eigenem Vermögen für die Schulden.

Was ist ein öffentliches Inventar?

Ein amtliches Verzeichnis des Nachlasses mit öffentlichem Aufruf an alle Gläubiger. Das Begehren ist innert eines Monats zu stellen (Art. 580 ZGB). Danach können Sie die Erbschaft in Kenntnis der Zahlen annehmen und haften grundsätzlich nur für die inventarisierten Schulden.

Wie hoch ist der Pflichtteil seit 2023?

Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs, jener des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin ebenfalls die Hälfte. Die Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Neben Ehegatte und Kindern ist damit die Hälfte des Nachlasses frei verfügbar.

Wer entscheidet in der Erbengemeinschaft?

Alle Erben gemeinsam, und zwar grundsätzlich einstimmig. Deshalb kann eine einzelne Person einen Verkauf blockieren. Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, verwaltet dieser den Nachlass allein und bereitet die Teilung vor.

Vertrauen & Transparenz

Diese Seite erklärt, welche Unterlagen im Erbfall anfallen, welche Fristen laufen und wozu die Erbbescheinigung dient. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Zivilgesetzbuch, insbesondere Art. 471, 556 bis 559, 567, 580 und 602 ff. ZGB, sowie das Recht Ihres Kantons zu Zuständigkeit, Gebühren und Erbschaftssteuer. Die Angaben haben den Stand August 2026.

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Für wen geeignet

Für Angehörige, die einen Nachlass ordnen und wissen wollen, welche Papiere und Fristen jetzt zählen.

Was erklärt wird

Die drei Fristen, die Erbbescheinigung, das öffentliche Inventar, Pflichtteile und die Teilung.

Was bewusst nicht angeboten wird

Keine Rechtsberatung, keine Berechnung von Erbquoten, keine Vertretung gegenüber Behörden oder Miterben.

Grenzen der Angaben

Zuständige Stellen, Gebühren und Erbschaftssteuern sind kantonal geregelt und weichen stark voneinander ab.

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