Belege, Konvention und Vorsorge · Stand: August 2026

Unterlagen für die Scheidung

An einer Scheidung scheitert selten der Entschluss, sondern die Frage, welches Papier das Gericht wann sehen will.

Das Gericht entscheidet nur, was belegt ist. Diese Seite zeigt, welche Unterlagen ein Scheidungsbegehren verlangt, wo der Unterschied zwischen gemeinsamem Begehren und Klage liegt und welche Nachweise beim Vorsorgeausgleich regelmässig fehlen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

In 30 Sekunden
  • Zuständig ist das Zivilgericht am Wohnsitz einer Partei.
  • Gemeinsames Begehren geht ohne Trennungsfrist.
  • Klage einer Partei: erst nach zwei Jahren Getrenntleben.
  • Immer nötig: Zivilstandsdokumente, Einkommen, Vermögen, Vorsorge.
  • Die Vorsorgeguthaben werden grundsätzlich hälftig geteilt.
Kurzantwort:

Für ein Scheidungsbegehren brauchen Sie Zivilstandsdokumente (Familienausweis oder Wohnsitzbestätigung, meist nicht älter als drei Monate), einen allfälligen Ehevertrag, die Scheidungskonvention, Bestätigungen aller Vorsorgeeinrichtungen sowie Steuererklärungen und Lohnausweise der letzten zwei Jahre. Geht es um Unterhalt, kommen Belege zu Wohnkosten, Betreuung und Versicherungen dazu.

Was ist ein Scheidungsbegehren? Es ist die Eingabe, mit der das Verfahren beim Gericht startet – entweder gemeinsam unterschrieben von beiden Ehegatten oder als Klage einer Partei. Das Begehren nennt, was geschieden und wie die Folgen geregelt werden sollen. Alles, was darin behauptet wird, muss belegbar sein.

Typischer Irrtum

„Zuerst zur Schlichtungsbehörde.“ Bei der Scheidung entfällt das Schlichtungsverfahren; die Eingabe geht direkt ans Gericht. Bei Mietstreitigkeiten ist das anders – dort führt der Weg über die Schlichtungsbehörde.

Gemeinsames Begehren oder Klage

Der Weg entscheidet darüber, wie lange es dauert und wie viel geschrieben werden muss. Sind sich beide einig, läuft das Verfahren auf gemeinsames Begehren nach Art. 111 ZGB. Bleiben einzelne Punkte offen, greift Art. 112 ZGB: Das Gericht entscheidet nur diese Punkte, den Rest übernimmt es aus der Einigung.

WegVoraussetzungWas eingereicht wirdGrundlage
Gemeinsames Begehren, volle Einigungbeide wollen die Scheidung, alle Folgen geregeltBegehren + vollständige KonventionArt. 111 ZGB
Gemeinsames Begehren, Teileinigungbeide wollen die Scheidung, einzelne Punkte offenBegehren + Teilkonvention + AnträgeArt. 112 ZGB
Klage einer Parteizwei Jahre GetrenntlebenKlageschrift mit Anträgen und BelegenArt. 114 ZGB
Klage vor Ablauf der zwei JahreFortsetzung der Ehe unzumutbarKlageschrift mit BegründungArt. 115 ZGB

Die zwei Jahre nach Art. 114 ZGB zählen ab dem tatsächlichen Getrenntleben, nicht ab einem Gerichtsentscheid. Deshalb lohnt es sich, den Auszugstermin belegen zu können – mit dem Mietvertrag der neuen Wohnung, der Ummeldung bei der Gemeinde oder der getrennten Steuerveranlagung. Welche Papiere in dieser Phase anfallen, zeigt Unterlagen bei Trennung.

Ein Wort, das in jedem Schreiben auftaucht, ist die Rechtshängigkeit. Gemeint ist der Tag, an dem das Begehren beim Gericht eingegangen ist. Ab diesem Datum werden die Vorsorgeguthaben berechnet, ab diesem Datum wirken vorsorgliche Massnahmen, und auf dieses Datum bezieht sich die güterrechtliche Auseinandersetzung. Notieren Sie es sich, sobald Sie die Eingangsbestätigung erhalten – Sie werden es mehrfach brauchen. Wer es später aus dem Gedächtnis rekonstruieren muss, bestellt bei drei Stellen dieselben Ausweise noch einmal – und wartet erneut auf die Antwort.

Die zwei Wege zur Scheidung im Vergleich Gemeinsames Begehren keine Trennungsfrist Konvention beider Seiten meist eine Anhörung kürzer, günstiger Art. 111 / 112 ZGB Klage einer Partei zwei Jahre Getrenntleben Anträge und Beweismittel mehrere Verhandlungen länger, teurer Art. 114 / 115 ZGB

Je mehr im Voraus geregelt ist, desto kürzer wird das Verfahren – und desto weniger Belege verlangt das Gericht.

Diese Unterlagen verlangt das Gericht

Die Liste sieht lang aus, lässt sich aber in vier Blöcke ordnen: wer Sie sind, was Sie verdienen, was Sie besitzen, was Sie vorgesorgt haben. Legen Sie die Papiere in dieser Reihenfolge ab – das entspricht dem Aufbau der meisten Gerichtsformulare.

  • Familienausweis oder Wohnsitzbestätigung, in der Regel nicht älter als drei Monate
  • Ehevertrag, falls einer besteht
  • Scheidungskonvention, von beiden unterschrieben
  • Bestätigungen aller Vorsorgeeinrichtungen über die Austrittsleistung per Datum der Rechtshängigkeit
  • Steuererklärungen und Veranlagungen der letzten zwei Jahre
  • Lohnausweise, aktuelle Lohnabrechnungen, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse
  • Kontoauszüge, Wertschriftenverzeichnis, Schuldenbelege
  • Bei Unterhalt: Mietzins, Krankenkassenprämien, Betreuungskosten, Versicherungen
Praxisbeispiel

Ein Paar reicht alles ein, vergisst aber die Freizügigkeitsstiftung aus einer früheren Anstellung. Das Gericht kann den Vorsorgeausgleich nicht genehmigen – das Verfahren steht rund zwei Monate still, bis die Bestätigung eintrifft.

Fehlt ein Beleg, wird nicht das Papier nachverlangt, sondern die Verhandlung verschoben. Das ist der teuerste Fehler in einem Scheidungsverfahren, weil jede Verschiebung Zeit und Anwaltsstunden kostet. Wie Gerichts- und Behördenschreiben aufgebaut sind und wo die Frist steht, erklärt Fristen in Dokumenten verstehen.

„Austrittsleistung per Datum der Rechtshängigkeit“

Was das heisst

Nicht der heutige Stand Ihres Vorsorgeguthabens zählt, sondern der Stand an dem Tag, an dem das Begehren beim Gericht eingegangen ist. Verlangen Sie bei der Pensionskasse ausdrücklich diesen Stichtag.

„Beleg über die Wohnkosten“

Was das heisst

Gemeint ist der aktuelle Mietzins samt Nebenkosten oder bei Wohneigentum die Hypothekarzinsen. Der Mietvertrag allein genügt oft nicht, wenn der Mietzins seither geändert hat – wie sich ein Mietvertrag lesen lässt, zeigt Mietvertrag verstehen.

„Vermögensverzeichnis per Trennungsdatum“

Was das heisst

Eine Aufstellung von Konten, Wertschriften, Fahrzeugen und Schulden zum Tag der Trennung. Sie bildet die Grundlage der güterrechtlichen Auseinandersetzung – spätere Veränderungen zählen dafür nicht mehr.

Die Scheidungskonvention

Die Konvention ist die schriftliche Einigung über die Folgen der Scheidung. Sie ist kein Formular, sondern ein Vertrag – aber einer, den das Gericht prüfen und genehmigen muss. Ohne Genehmigung entfaltet sie keine Wirkung. Das Gericht schaut vor allem darauf, ob die Regelung klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist.

Hinein gehören die güterrechtliche Auseinandersetzung, der Vorsorgeausgleich, der nacheheliche Unterhalt, die Zuteilung der Wohnung und, falls Kinder da sind, deren Betreuung und Unterhalt. Was nicht geregelt ist, entscheidet das Gericht – was widersprüchlich geregelt ist, geht zurück an die Parteien.

Vorher

„Das Auto behalte ich, die Möbel teilen wir uns fair auf, und wegen der Pensionskasse einigen wir uns später.“

Nachher

„Der Personenwagen (Fahrzeugausweis Nr. …) geht an die Ehefrau. Die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen von CHF 84 200 und CHF 31 600 werden hälftig geteilt.“

So gehen Sie vor
  • Alle Vorsorgeeinrichtungen vollständig auflisten
  • Beträge und Stichtage ausschreiben
  • Wohnung und Hausrat namentlich zuteilen
  • Konvention erst nach der Zahlenprüfung unterschreiben
Besser vermeiden
  • „Regeln wir später“-Klauseln
  • Alte Kontostände aus dem Gedächtnis
  • Vorsorgeguthaben aus früheren Stellen vergessen
  • Vereinbarungen nur mündlich treffen
Aus der Praxis Erfahrungsgemäss scheitern Konventionen nicht am Streit, sondern an fehlenden Zahlen. Wer die drei bis fünf Vorsorgebestätigungen vor dem ersten Entwurf besorgt, spart sich eine ganze Verfahrensrunde.
Ein Schreiben vom Gericht, das Sie nicht einordnen können?Sie können es hochladen und schriftlich erklärt zurückbekommen – ohne Termin, ohne Abo.
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Vorsorgeausgleich und Pensionskasse

Die während der Ehe erworbenen Guthaben der beruflichen Vorsorge werden nach Art. 122 ZGB grundsätzlich hälftig geteilt. Das gilt unabhängig davon, wer sie angespart hat, und es gilt auch dann, wenn ein Ehegatte nie erwerbstätig war. Abweichen ist möglich, das Gericht prüft eine solche Vereinbarung aber besonders genau (Art. 280 ZPO).

Praktisch heisst das: Jede Vorsorgeeinrichtung, bei der eines der beiden je versichert war, muss eine Bestätigung liefern. Dazu gehören auch Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen aus Zeiten ohne Anstellung. Genau diese werden am häufigsten vergessen, weil sie stillliegen und keine Post verschicken.

Ablauf des Vorsorgeausgleichs in vier Schritten 1 · Suchen alle Kassen und Freizügigkeitskonten 2 · Bestätigen Austrittsleistung per Stichtag 3 · Teilen hälftig, Art. 122 ZGB 4 · Genehmigen Gericht weist die Übertragung an Ohne vollständige Bestätigungen kommt Schritt 4 nicht zustande.

Der Ausgleich scheitert fast nie am Streit, sondern an einer fehlenden Bestätigung aus Schritt 2.

VorsorgeteilWird geteilt?Beleg
Pensionskasse der laufenden Anstellungja, der während der Ehe erworbene TeilBestätigung der Kasse per Stichtag
Freizügigkeitskonto oder -policejaAusweis der Stiftung oder Versicherung
Säule 3anein – fällt unter das GüterrechtKontoausweis der Bank
AHV-BeitragsjahreSplitting durch die Ausgleichskasse, separatAHV-Kontoauszug
Laufende Rente statt Guthabenja, mit besonderer BerechnungRentenverfügung der Einrichtung

Das Splitting der AHV-Beitragsjahre läuft nicht über das Gericht, sondern über die Ausgleichskasse – und meist erst später, beim Rentenfall. Welche Papiere die Kasse dafür braucht, steht in Unterlagen für die AHV-Ausgleichskasse; für den Blick auf die eigene Altersvorsorge hilft Unterlagen für die Pensionierung.

Güterrecht: was wem gehört

Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt in der Errungenschaftsbeteiligung. Das ist der ordentliche Güterstand nach Art. 181 ZGB, und er trennt zwei Vermögensarten: das Eigengut und die Errungenschaft. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, was bei der Scheidung geteilt wird – und sie ist der Grund, weshalb das Gericht Belege über Herkunft und Zeitpunkt von Vermögenswerten verlangt.

Zum Eigengut gehört, was eine Person in die Ehe eingebracht hat, sowie Erbschaften und Schenkungen während der Ehe (Art. 198 ZGB). Errungenschaft ist alles, was während der Ehe durch Arbeit erworben wurde – Lohn, Erträge daraus, Leistungen von Sozialversicherungen. Am Ende wird der Überschuss der Errungenschaft, der sogenannte Vorschlag, hälftig geteilt (Art. 215 ZGB). Das Eigengut bleibt bei der Person, der es gehört.

Aufbau des Vermögens bei der Errungenschaftsbeteiligung Wie sich das Vermögen aufteilt Eigengut A bleibt bei A Eigengut B bleibt bei B Errungenschaft Lohn und Erträge während der Ehe minus Schulden = Vorschlag Hälfte an A Hälfte an B

Geteilt wird nur der Vorschlag – nicht das gesamte Vermögen und nicht das Eigengut.

Deshalb lohnt sich frühe Sorgfalt bei den Belegen: Eine Erbschaft, die auf dem gemeinsamen Konto gelandet ist, bleibt zwar Eigengut – wer sie aber nicht mit Erbbescheinigung oder Bankbeleg nachweisen kann, hat sie faktisch in die Errungenschaft eingezahlt. Dieselbe Logik gilt für Anzahlungen an eine Liegenschaft und für Mittel aus der Säule 3a.

Das sehen wir häufig

Ein Ehevertrag aus dem Hochzeitsjahr liegt im Bankschrank und wird nicht erwähnt, weil er „ja nie gebraucht wurde“. Er ändert den Güterstand aber vollständig – und gehört in jedem Fall zu den Beilagen.

Kinder, Unterhalt und Betreuung

Gibt es minderjährige Kinder, regelt das Gericht deren Belange immer mit – auch dann, wenn sich die Eltern einig sind. Es prüft die Vereinbarung von Amtes wegen am Kindeswohl. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist im laufenden Scheidungsverfahren nicht zuständig; sie kommt erst wieder ins Spiel, wenn nach der Scheidung Anpassungen nötig werden. Wie sich deren Post liest, zeigt Unterlagen bei der KESB.

Der Kindesunterhalt umfasst den Barunterhalt und den Betreuungsunterhalt – also die Kosten dafür, dass ein Elternteil wegen der Betreuung weniger verdienen kann. Belegt wird das mit Lohnausweisen, dem Betreuungsplan und den effektiven Kosten für Kita, Hort oder Tagesfamilie.

Volljährige Kinder in Ausbildung sind ein eigener Fall. Ihr Unterhalt wird nicht mehr im Scheidungsurteil festgesetzt, sondern richtet sich nach Art. 277 Abs. 2 ZGB und ist nötigenfalls von den Kindern selbst geltend zu machen. Im Verfahren tauchen sie höchstens auf, wenn die Eltern eine freiwillige Regelung in die Konvention aufnehmen wollen.

Sandra und Beat B.Scheidung auf gemeinsames Begehren, zwei Kinder

Die Situation: Nach zwölf Ehejahren sind sich beide einig. Sie haben eine Konvention entworfen, aber keine Zahlen zur Vorsorge und keine Aufstellung der Betreuungskosten. Das Gericht setzt eine Frist von 20 Tagen zur Ergänzung.

Was hilft: Beide bestellen die Bestätigungen bei drei Vorsorgeeinrichtungen und legen die Hortrechnungen von zwölf Monaten bei. Der Betreuungsunterhalt lässt sich damit auf CHF 640 im Monat beziffern statt geschätzt zu werden.

Das Ergebnis: Die Konvention wird an der ersten Anhörung genehmigt. Ohne die nachgelieferten Belege wäre eine zweite Verhandlung nötig geworden.

Ablauf, Dauer und Kosten

Das Verfahren beginnt mit dem Eingang des Begehrens beim Zivilgericht am Wohnsitz einer Partei. Bei voller Einigung folgt meist eine Anhörung beider Ehegatten, danach das Urteil. Bei einer Klage kommen Schriftenwechsel und weitere Verhandlungen dazu.

1

Unterlagen sammeln

Zivilstand, Einkommen, Vermögen, Vorsorge – in dieser Reihenfolge.

2

Konvention aufsetzen

Alle Folgen mit Beträgen und Stichtagen ausschreiben.

3

Begehren einreichen

Beim Zivilgericht am Wohnsitz einer Partei, mit allen Beilagen.

4

Anhörung und Urteil

Das Gericht prüft die Konvention, genehmigt sie und spricht die Scheidung aus. Kommt danach Post, die Sie nicht einordnen können, hilft Dokument verstehen.

Die Gerichtskosten setzt der Kanton fest; sie bewegen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig im tiefen vierstelligen Bereich, bei einer strittigen deutlich darüber. Dazu kommen Anwaltskosten, die sich nach Aufwand richten. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann beim Gericht unentgeltliche Rechtspflege beantragen – dafür sind eigene Belege zu Einkommen und Vermögen einzureichen.

Aus der Praxis In vielen Dossiers fällt auf, dass die teuerste Position nicht das Gericht ist, sondern die Zeit. Jede Verschiebung wegen eines fehlenden Belegs verlängert das Verfahren um Wochen – und in dieser Zeit laufen zwei Haushalte, während die finanzielle Regelung noch offen ist.
Was oft übersehen wird

Nach dem Urteil ändert sich der Zivilstand nicht von selbst in allen Registern. Krankenkasse, Steueramt, Pensionskasse und Arbeitgeber wollen die Information separat – und die Steuerveranlagung wird für das ganze Jahr getrennt.

Welche Papiere die Steuerbehörde nach einer Trennung oder Scheidung verlangt, zeigt Unterlagen für die Steuererklärung. Zieht eine Partei um, kommt der ganze Meldeblock dazu – nachzulesen in Unterlagen bei Umzug.

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Ihren Behördenbrief verstehen

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Häufige Fragen zu den Unterlagen für die Scheidung

Welche Unterlagen brauche ich für die Scheidung?

Zivilstandsdokumente wie Familienausweis oder Wohnsitzbestätigung, einen allfälligen Ehevertrag, die Scheidungskonvention, Bestätigungen aller Vorsorgeeinrichtungen sowie Steuererklärungen und Lohnausweise der letzten zwei Jahre. Geht es um Unterhalt, kommen Belege zu Wohnkosten, Betreuung und Versicherungen dazu.

Müssen wir zwei Jahre getrennt leben?

Nur bei einer Klage einer Partei. Nach Art. 114 ZGB ist sie erst nach zweijährigem Getrenntleben möglich, ausser die Fortsetzung der Ehe ist unzumutbar (Art. 115 ZGB). Beim gemeinsamen Begehren nach Art. 111 ZGB gibt es keine Trennungsfrist.

Was gehört in eine Scheidungskonvention?

Die güterrechtliche Auseinandersetzung, der Vorsorgeausgleich, der nacheheliche Unterhalt, die Zuteilung der Wohnung und bei Kindern deren Betreuung und Unterhalt. Beträge und Stichtage gehören ausgeschrieben hinein. Das Gericht muss die Konvention genehmigen, sonst wirkt sie nicht.

Wird die Pensionskasse bei einer Scheidung geteilt?

Ja. Die während der Ehe erworbenen Guthaben der beruflichen Vorsorge werden nach Art. 122 ZGB grundsätzlich hälftig geteilt, unabhängig davon, wer sie angespart hat. Dazu zählen auch Freizügigkeitskonten und -policen aus früheren Anstellungen.

Wo reiche ich das Scheidungsbegehren ein?

Beim Zivilgericht am Wohnsitz einer der beiden Parteien. Ein Schlichtungsverfahren entfällt bei der Scheidung, die Eingabe geht direkt ans Gericht. Die Bezeichnung des Gerichts unterscheidet sich je nach Kanton, etwa Bezirksgericht, Regionalgericht oder Zivilgericht.

Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Die Gerichtskosten legt der Kanton fest und bewegen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig im tiefen vierstelligen Frankenbereich, bei einer strittigen deutlich darüber. Dazu kommen Anwaltskosten nach Aufwand. Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt unentgeltliche Rechtspflege.

Vertrauen & Transparenz

Diese Seite erklärt, welche Unterlagen ein Scheidungsverfahren verlangt, wie sich gemeinsames Begehren und Klage unterscheiden und worauf beim Vorsorgeausgleich zu achten ist. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Zivilgesetzbuch (insbesondere Art. 111, 112, 114, 115 und 122 ZGB), die Zivilprozessordnung sowie die Praxis Ihres Gerichts. Die Angaben haben den Stand August 2026.

dokumentenhilfe.ch ist ein Wegweiser und kein Rechtsdienst. Über Scheidung, Unterhalt und Vorsorgeausgleich entscheidet das zuständige Zivilgericht. Ein konkretes Schreiben von Gericht oder Behörde erklärt briefhilfe.ch.

Für wen geeignet

Für Ehepaare, die eine Scheidung vorbereiten und wissen wollen, welche Belege das Gericht sehen will.

Was erklärt wird

Die zwei Verfahrenswege, die Unterlagenliste, die Scheidungskonvention und der Vorsorgeausgleich.

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Keine Rechtsberatung, keine Vertretung vor Gericht, keine Berechnung Ihres Unterhalts.

Grenzen der Angaben

Formulare, Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton und Gericht. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Gerichts.

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