Unterlagen für die Heirat
Nicht die Trauung selbst kostet Nerven, sondern die Frage, welche Papiere das Zivilstandsamt wann genau verlangt.
Mit dem richtigen Dossier läuft der Rest über das Amt. Diese Seite zeigt, welche Unterlagen Sie zusammenstellen, wie das Ehevorbereitungsverfahren abläuft und welche Fristen gelten – damit Ihr Wunschtermin hält.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Zuerst das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt einleiten, dann wird geheiratet.
- Grundlage sind gültiger Ausweis, Wohnsitzbestätigung und ein Zivilstandsdokument.
- Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden verlobten Personen.
- Die Trauung folgt frühestens zehn Tage, spätestens drei Monate nach der Mitteilung.
- Ausländische Verlobte brauchen zusätzliche Papiere – oft mit Übersetzung und Apostille.
Für die Ziviltrauung reichen Sie beim Zivilstandsamt ein Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ein: mit gültigem Ausweis, Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde, einem Personenstands- beziehungsweise Zivilstandsdokument und – bei früherer Ehe – dem Nachweis von deren Auflösung. Grundlage sind das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die Zivilstandsverordnung (ZStV). Die genaue Liste gibt das Amt vor.
Was ist das Ehevorbereitungsverfahren überhaupt? Es ist der amtliche Vorlauf zur Trauung. Das Zivilstandsamt prüft, ob beide die Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllen – etwa Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit und einen zulässigen Zivilstand. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, dürfen Sie den Termin für die eigentliche Trauung vereinbaren.
Viele Paare unterschätzen genau diesen Vorlauf. Der Papierkram liegt nicht in der Trauung selbst, sondern im Zusammenstellen der richtigen Dokumente – und bei ausländischen Verlobten in der Beschaffung von Urkunden aus dem Herkunftsland. Wer früh beginnt, gerät später nicht unter Zeitdruck bei der Terminplanung.
Der Aufwand steckt in Schritt 1 – sind die Papiere beisammen, läuft der Rest über das Zivilstandsamt.
dokumentenhilfe.ch ordnet ein, welche Papiere wohin gehören und in welcher Reihenfolge sie gebraucht werden. Bleibt später ein konkretes Schreiben des Amts unklar, erklärt briefhilfe.ch das Behördenschreiben Satz für Satz – mit Bedeutung, Frist und nächstem Schritt.
Diese Unterlagen verlangt das Zivilstandsamt
Das Zivilstandsamt gibt die genaue Liste vor – sie kann je nach Kanton und Einzelfall leicht abweichen. Der Grundstock ist aber überall gleich. Diese Übersicht ordnet die Papiere nach ihrem Zweck, damit Sie beim Termin nichts vergessen.
| Bereich | Konkrete Unterlage | Wofür |
|---|---|---|
| Identität | Gültiger Pass oder Identitätskarte | Nachweis der Person und der Staatsangehörigkeit |
| Wohnsitz | Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde | belegt die Zuständigkeit des Zivilstandsamts |
| Zivilstand | Personenstands- oder Zivilstandsdokument | zeigt den aktuellen Zivilstand beider Personen |
| Frühere Ehe | Scheidungsurteil oder Todesschein | Nachweis, dass eine frühere Ehe aufgelöst ist |
| Erklärung | Formular „Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung“ | unterschriebene Bestätigung der Ehefähigkeit |
| Aufenthalt | Bei ausländischen Verlobten: Ausländerausweis oder Aufenthaltsnachweis | belegt den rechtmässigen Aufenthalt |
Bevor Sie Dokumente bestellen, lohnt ein Anruf beim zuständigen Amt: Es sagt Ihnen, welche Papiere in welcher Form gebraucht werden und wie alt sie höchstens sein dürfen. So vermeiden Sie, dass eine bereits beschaffte Urkunde zu alt ist, wenn das Verfahren startet. Welche amtlichen Formulare dahinterstehen, erklärt amtliche Formulare verstehen.
- Gültiger Ausweis beider Verlobter (Pass oder Identitätskarte)
- Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde, aktuell ausgestellt
- Personenstands- beziehungsweise Zivilstandsdokument
- Bei früherer Ehe: Scheidungsurteil oder Todesschein
- Unterschriebene Erklärung zur Ehefähigkeit
Die Trauzeuginnen oder Trauzeugen müssen keine Verwandten sein und keine besonderen Papiere mitbringen. Wichtig ist nur, dass die beiden Personen volljährig und urteilsfähig sind und am Trauungstermin anwesend.
Schweizer und ausländische Verlobte – der Unterschied bei den Papieren
Sind beide Verlobten Schweizerinnen oder Schweizer mit Wohnsitz hier, ist die Liste kurz. Sobald eine Person aus dem Ausland stammt, kommen Urkunden aus dem Herkunftsland dazu – und die brauchen oft Zeit und Beglaubigung. Diese Grafik stellt beide Fälle nebeneinander.
Die zusätzliche Spalte rechts kostet am meisten Zeit – planen Sie die Beschaffung früh ein.
„Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigung“
Was das heisstEin Dokument aus dem Herkunftsland, das bestätigt, dass einer Heirat nichts entgegensteht – dass die Person also ledig und ehefähig ist. Je nach Staat heisst es anders. Ob es verlangt wird, sagt Ihnen das Zivilstandsamt.
„Legalisation oder Apostille“
Was das heisstEine amtliche Beglaubigung, die eine ausländische Urkunde für Schweizer Behörden anerkennbar macht. Bei Staaten des Apostille-Abkommens genügt die Apostille, sonst braucht es die aufwendigere Legalisation über die Vertretung.
Ausländische Verlobte ohne Schweizer Bürgerrecht brauchen je nach Herkunftsland ein Einreisevisum oder einen anderweitig rechtmässigen Aufenthalt, damit die Trauung stattfinden kann. Fremdsprachige Urkunden sind in der Regel durch eine anerkannte Übersetzung beizulegen. Geht es anschliessend um den Zuzug der Ehepartnerin oder des Ehepartners, hilft Unterlagen für den Familiennachzug beim nächsten Schritt.
Welche Dokumente aus dem Herkunftsland konkret gefragt sind, hängt stark vom Staat ab. Manche Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis problemlos aus, andere kennen ein solches Papier gar nicht – dann tritt eine Ersatzbescheinigung oder eine gerichtliche Feststellung an seine Stelle. Auch die Wege der Beglaubigung unterscheiden sich: Bei Apostille-Staaten läuft es rasch, ansonsten sind mehrere Stellen beteiligt. Klären Sie deshalb vor jeder Bestellung mit dem Zivilstandsamt, welche Form es akzeptiert, damit keine Urkunde doppelt oder umsonst beschafft wird.
Bei ausländischen Urkunden zählen Echtheit, Übersetzung und Aktualität. Fehlt die Apostille oder ist ein Dokument zu alt, verzögert sich das ganze Verfahren – klären Sie die Anforderungen darum vor der Beschaffung ab.
Voraussetzungen und wie das Verfahren abläuft
Bevor das Zivilstandsamt eine Trauung ansetzt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sie ergeben sich aus dem Zivilgesetzbuch (Art. 94 ff. ZGB) und werden im Vorbereitungsverfahren geprüft.
Beide Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Keine der beiden darf bereits verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft leben. Und eine Ehe zwischen direkt verwandten Personen oder zwischen Geschwistern ist ausgeschlossen. Diese Punkte bestätigen Sie mit der unterschriebenen Erklärung – das Amt gleicht sie mit den Dokumenten ab.
„Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung“
Was das heisstEin Formular, auf dem beide Verlobten schriftlich bestätigen, dass sie ehefähig sind und keine Hindernisse bestehen. Es ist persönlich zu unterschreiben und bildet zusammen mit den Urkunden die Grundlage der Prüfung.
Nach Eingang der Unterlagen prüft das Amt die Angaben. Ist alles in Ordnung, teilt es den Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mit. Ab dieser Mitteilung läuft die Frist: Getraut werden darf frühestens nach zehn Tagen (Art. 100 ZGB) und spätestens innert drei Monaten. Verstreicht die Dreimonatsfrist, muss das Verfahren neu aufgerollt werden.
Die eigentliche Trauung findet im Trauungslokal des Zivilstandsamts statt, im Beisein von zwei volljährigen, urteilsfähigen Trauzeuginnen oder Trauzeugen. Manche Gemeinden bieten zusätzliche Trauungsorte an – das regelt der Kanton. Ein kirchliches oder freies Fest ist davon unabhängig und ersetzt die zivile Trauung nicht.
Die Trauzeugen wählen Sie frei; sie müssen weder verwandt noch Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sein. Ihre Aufgabe ist es, die Trauung mit ihrer Unterschrift zu bezeugen. Können Sie am Termin niemanden stellen, hilft in vielen Gemeinden das Amt aus. Klären Sie diese Frage rechtzeitig, damit am Tag der Trauung nichts Organisatorisches fehlt.
Name und Bürgerrecht – was sich mit der Heirat ändert
Ein verbreitetes Missverständnis: Die Heirat ordne Namen und Bürgerrecht automatisch neu. Das stimmt seit der Revision von 2013 nicht mehr. Hier lohnt sich ein genauer Blick, damit Sie beim Termin die richtige Wahl treffen.
„Gemeinsamer Familienname“
Was das heisstNach Art. 160 ZGB behält grundsätzlich jede Person ihren angestammten Namen. Die Verlobten können aber erklären, einen gemeinsamen Familiennamen führen zu wollen – dann wird der Ledigname der einen Person zum Familiennamen beider.
Die Wahl treffen Sie im Rahmen des Verfahrens; das Zivilstandsamt hält sie fest. Wer den eigenen Namen behält, muss nichts weiter tun. Wer einen gemeinsamen Namen möchte oder Fragen zu Doppelnamen und Kindern hat, klärt das am besten vorab mit dem Amt – so steht die Entscheidung rechtzeitig fest.
Wichtig für ausländische Ehepartnerinnen und Ehepartner: Die Heirat ändert das Bürgerrecht nicht automatisch. Wer das Schweizer Bürgerrecht anstrebt, geht später den Weg der erleichterten Einbürgerung – ein eigenes Verfahren mit eigenen Papieren. Welche Dokumente dabei gefragt sind, zeigt Unterlagen für die Einbürgerung. Ordnungshilfe zu weiteren amtlichen Papieren gibt offizielle Unterlagen verstehen.
Namenswahl und Bürgerrecht sind zwei verschiedene Dinge. Ein gemeinsamer Familienname macht aus einer ausländischen Person keine Schweizer Bürgerin – dafür braucht es ein separates Einbürgerungsverfahren.
Fristen, Termine und Kosten
Zwei Fristen bestimmen den Fahrplan. Nach der Mitteilung über den Verfahrensabschluss gilt eine Sperrfrist von zehn Tagen, bevor getraut werden darf. Und die Trauung muss spätestens drei Monate nach dieser Mitteilung stattfinden. Diese Zeitachse zeigt das Fenster.
Innerhalb dieses Fensters wählen Sie den Termin – danach müsste das Verfahren neu beginnen.
Die Kosten setzen sich aus der Gebühr für das Vorbereitungsverfahren und der Gebühr für die Trauung zusammen. Sie sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich und liegen häufig bei einigen hundert Franken. Trauungen ausserhalb der ordentlichen Zeiten oder an speziellen Orten kosten meist zusätzlich. Die genaue Höhe nennt Ihnen das Zivilstandsamt.
Rechnen Sie bei ausländischen Verlobten mit weiteren Ausgaben, die nicht das Zivilstandsamt erhebt: Übersetzungen, Beglaubigungen und die Beschaffung von Urkunden im Herkunftsland kommen separat dazu. Diese Beträge lassen sich vorab schwer beziffern, weil sie vom Staat und vom Aufwand abhängen. Wer sie von Beginn an einplant, erlebt bei der Budgetierung der Hochzeit keine Überraschung.
Die Situation: Lena ist Schweizerin, Diego stammt aus dem Ausland. Sie wollten im Sommer heiraten und meldeten sich im Februar beim Zivilstandsamt. Diegos Geburtsurkunde brauchte eine Apostille und eine Übersetzung.
Was hilft: Weil sie früh begannen, war genug Zeit für die Beschaffung. Das Vorbereitungsverfahren kostete zusammen mit der Trauung rund 350 Franken; die Beglaubigung im Herkunftsland kam separat dazu.
Gerade wenn Urkunden aus dem Ausland nötig sind, ist Zeit der wichtigste Faktor. Wer das Verfahren früh einleitet, hält sich alle Termine im Dreimonatsfenster offen.
- Dreimonatsfrist läuft bald ab
- Ausländische Urkunde fehlt noch
- Apostille oder Übersetzung nicht bereit
- Wunschtermin noch offen
- Trauzeugen noch nicht bestimmt
- Namenswahl noch nicht entschieden
- Mitteilung des Amts liegt vor
- Termin im Fenster gebucht
- Alle Urkunden anerkannt
Wer ist wofür zuständig?
Rund um die Heirat sind mehrere Stellen im Spiel. Wer die Rollen kennt, richtet jede Frage an die richtige Adresse und wartet nicht bei der falschen.
| Stelle | Zuständig für | Typische Frage |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt | Vorbereitungsverfahren, Prüfung, Trauung | „Welche Papiere brauche ich?“ |
| Wohngemeinde | Wohnsitzbestätigung, Einwohnerdaten | „Wo hole ich die Bestätigung?“ |
| Migrationsamt | Aufenthalt und Visum bei ausländischen Verlobten | „Ist mein Aufenthalt rechtmässig?“ |
| Vertretung im Ausland | Beschaffung und Legalisation von Urkunden | „Wie erhalte ich die Apostille?“ |
Das Verfahren richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch und der Zivilstandsverordnung. Erste Anlaufstelle bleibt aber immer das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden verlobten Personen – es koordiniert die Prüfung und setzt den Trauungstermin fest.
- Früh beim Zivilstandsamt melden und Liste erfragen
- Ausländische Urkunden zuerst beschaffen
- Übersetzung und Apostille rechtzeitig klären
- Termin erst nach der Mitteilung buchen
- Wunschtermin vor dem Verfahren festnageln
- Urkunden zu früh oder zu spät bestellen
- Fremdsprachige Papiere ohne Übersetzung einreichen
- Namens- und Bürgerrechtsfrage vermischen
„Wir wollen im Juni heiraten – was genau das Amt braucht und wie lange das dauert, wissen wir nicht.“
„Das Verfahren ist eingeleitet, die Mitteilung kam, und die Trauung ist innert der Dreimonatsfrist für rund 350 Franken gebucht.“
Unterlagen ordnen ist nicht dasselbe wie ein Brief verstehen
Diese Seite hilft, den Papierstapel für die Ziviltrauung zu ordnen und die Reihenfolge zu verstehen. Etwas anderes ist es, wenn im Verlauf ein konkretes Schreiben kommt, das Sie nicht einordnen können – eine Aufforderung zum Aufenthalt, eine Rückfrage zu einer Urkunde oder ein Bescheid.
Hält man ein solches Schreiben in der Hand, lohnt der Blick auf Was bedeutet dieses Dokument?. Den Wortlaut eines konkreten Briefes erklärt briefhilfe.ch in klarer Sprache. So trennen Sie reine Information von einem Schreiben, das eine Reaktion verlangt.
Melden
Beim Zivilstandsamt am Wohnsitz melden und die genaue Unterlagenliste erfragen.
Beschaffen
Ausweise, Wohnsitzbestätigung und – bei Bedarf – ausländische Urkunden mit Beglaubigung besorgen.
Einreichen
Gesuch und Erklärung unterschreiben, das Amt prüft und teilt den Abschluss mit.
Trauen & ablegen
Termin im Zehntages- bis Dreimonatsfenster wählen, mit zwei Trauzeugen trauen und die Dokumente danach ordentlich aufbewahren. Was langfristig aufzuheben ist, ordnet die Übersicht am Seitenende ein.
Wo ein konkretes Schreiben erklärt wird
dokumentenhilfe.ch ordnet ein und leitet weiter. Die Satz-für-Satz-Erklärung eines konkreten Schreibens oder Vertrags übernimmt die spezialisierte Seite.
Brief vom Amt
Rückfrage zu einer Urkunde, Aufforderung zum Aufenthalt oder ein Bescheid – erklärt mit Bedeutung, Frist und nächstem Schritt.
Behördenbrief verstehen – CHF 34 →Ehevertrag & Güterstand
Geht es um einen Ehevertrag oder die Wahl des Güterstands, hilft die Verstehen-Seite für Verträge beim Einordnen weiter.
Vertrag verstehen →Passende Themen zum Weiterlesen:
Ihren Behördenbrief verstehen
Der Dienst dahinter ist briefhilfe.ch – die Spezialseite für genau diese Dokumentart. Der Knopf führt direkt zum Upload-Formular dort.
Schreiben hochladen
Foto oder PDF genügt – auch mehrseitig.
Auswertung wird erstellt
Ihr Schreiben wird Satz für Satz durchgegangen.
Erklärung als PDF
Bedeutung, Fristen und nächste Schritte, schriftlich.
Zustellung per E-Mail
Mit persönlichem Zugangslink, sieben Tage gültig.
Welches Dokument verlangt wird, in welcher Form und bis wann.
Jede Frist als konkretes Datum, jeder Betrag mit Herkunft.
Was zuerst zu tun ist und was warten kann.
Ein Text, den Sie anpassen und selbst versenden können.
Ihr Schreiben wird nicht weitergegeben und nicht veröffentlicht.
Keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten, keine rechtliche Bewertung Ihres Falls.
dokumentenhilfe.ch ist ein Wegweiser: Das Formular liegt auf briefhilfe.ch, dort werden Ihr Dokument und Ihre Angaben verarbeitet.
Vertrauen & Transparenz
Diese Seite erklärt, welche Unterlagen Sie für die Ziviltrauung zusammenstellen, wie das Ehevorbereitungsverfahren abläuft und welche Fristen gelten. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Zivilgesetzbuch (ZGB, insbesondere Art. 94 ff., Art. 100 und Art. 160) sowie die Zivilstandsverordnung (ZStV). Die genaue Unterlagenliste gibt das zuständige Zivilstandsamt vor.
dokumentenhilfe.ch ist ein Wegweiser, kein Zivilstandsamt. Für das Verfahren, die Prüfung und den Trauungstermin ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz zuständig. Ein konkretes Schreiben einer Behörde erklärt briefhilfe.ch.
Für Paare, die zivil heiraten möchten und wissen wollen, welche Unterlagen dazugehören.
Welche Papiere Sie brauchen, wie das Verfahren abläuft und welche Fristen und Zuständigkeiten gelten.
Ein vollständiges Dossier, ein realistischer Zeitplan und ein klarer Weg bei Rückfragen.
Keine Rechtsberatung und kein Durchführen der Trauung. Dafür ist das Zivilstandsamt zuständig.
Inhalt verantwortet von dokumentenhilfe.ch (siehe Impressum). Zuletzt aktualisiert am 7. August 2026.
Häufige Fragen zu den Unterlagen für die Heirat
Welche Unterlagen brauche ich für die Heirat?
Sie brauchen einen gültigen Ausweis, eine Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde, ein Zivilstandsdokument und die unterschriebene Erklärung zur Ehefähigkeit. Bei einer früheren Ehe kommt der Nachweis von deren Auflösung dazu. Ausländische Verlobte benötigen zusätzliche Urkunden. Die genaue Liste gibt das Zivilstandsamt vor.
Wo reiche ich das Gesuch für die Trauung ein?
Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden verlobten Personen. Dort leiten Sie das Ehevorbereitungsverfahren ein, dort werden die Voraussetzungen geprüft, und dort findet in der Regel auch die Trauung statt. Melden Sie sich früh, um genug Zeit für die Unterlagen zu haben.
Wie lange dauert es von der Anmeldung bis zur Trauung?
Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens teilt das Amt dies mit. Ab der Mitteilung darf frühestens nach zehn Tagen geheiratet werden, spätestens jedoch innert drei Monaten. Die Beschaffung ausländischer Urkunden kann den Vorlauf verlängern, deshalb ist ein früher Start wichtig.
Muss ich als ausländische Person zusätzliche Papiere beibringen?
Ja. Neben Ausweis und Aufenthaltsnachweis verlangt das Amt häufig eine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Herkunftsland. Je nach Staat braucht es eine beglaubigte Übersetzung sowie eine Legalisation oder Apostille. Welche genau nötig sind, klärt das Zivilstandsamt vorab mit Ihnen.
Ändert die Heirat meinen Namen und mein Bürgerrecht?
Nein, nicht automatisch. Seit 2013 behält nach Art. 160 ZGB jede Person ihren Namen; Sie können aber einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Das Bürgerrecht ändert die Heirat ebenfalls nicht von selbst. Für das Schweizer Bürgerrecht braucht es ein separates Einbürgerungsverfahren.