Unterlagen für die Arbeitslosenkasse
Bei der Arbeitslosenkasse scheitert selten der Anspruch, sondern der Zeitpunkt – wer den ersten Tag verpasst, verliert Geld.
Mit der richtigen Anmeldemappe läuft das Taggeld ohne Verzögerung. Diese Seite zeigt, welche Unterlagen Sie für RAV und Kasse zusammenstellen, welche Voraussetzungen gelten und wie sich das Taggeld berechnet.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim RAV.
- Die Arbeitslosenkasse dürfen Sie frei wählen – dort läuft die Auszahlung.
- Nötig sind Kündigung, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, AHV-Nummer und IBAN.
- Weisen Sie schon während der Kündigungsfrist Ihre Stellensuche nach.
- Grundlage ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG).
Für die Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse brauchen Sie das Kündigungsschreiben oder die Aufhebungsvereinbarung, den Arbeitsvertrag, die Arbeitgeberbescheinigung jedes Arbeitgebers der letzten zwei Jahre, Lohnabrechnungen, den AHV-Ausweis, einen Ausweis, das Personalienblatt, den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung sowie Ihre Bankverbindung. Melden Sie sich zuerst beim RAV, dann bei der frei gewählten Kasse. Grundlage ist das AVIG.
Wer ist überhaupt zuständig? Zwei Stellen teilen sich die Arbeit. Das RAV – das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum – nimmt Sie auf, kontrolliert die Stellensuche und lädt zu Beratungsgesprächen. Die Arbeitslosenkasse prüft Ihren Anspruch und zahlt das Taggeld aus. Über allem steht das SECO als Aufsicht. Wer diese Rollen kennt, richtet jede Frage gleich an die richtige Adresse.
Der erste Kontakt ist der wichtigste, und genau dort geht am meisten schief. Wer den ersten Tag verpasst oder ohne Unterlagen erscheint, verliert Taggelder – nicht wegen fehlender Berechtigung, sondern wegen eines vermeidbaren Papierproblems. Diese Seite ordnet, was wann wohin gehört.
Vier Schritte in fester Reihenfolge – der zweite entscheidet über den ersten Zahltag.
dokumentenhilfe.ch ordnet ein, welche Papiere die Anmeldung verlangt und in welcher Reihenfolge sie gebraucht werden. Kommt später ein konkreter Bescheid, den Sie nicht einordnen können, erklärt briefhilfe.ch das Behördenschreiben Satz für Satz.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
Bevor Sie Unterlagen sammeln, lohnt der Blick auf die Voraussetzungen: Sie entscheiden, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Das AVIG knüpft ihn an mehrere Punkte, die alle zusammen erfüllt sein müssen – nicht nur die Arbeitslosigkeit allein.
| Voraussetzung | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeitslosigkeit | ganz oder teilweise ohne Stelle | AVIG |
| Wohnsitz | Wohnsitz in der Schweiz | AVIG |
| Vermittlungsfähigkeit | bereit und in der Lage, eine zumutbare Stelle anzunehmen | AVIG |
| Beitragszeit | mindestens 12 Monate innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren | AVIG |
| Meldung | persönliche Anmeldung beim RAV, spätestens am ersten Tag | AVIG / RAV |
| Mitwirkung | Kontroll- und Meldepflichten, Nachweis der Stellensuche | AVIG / RAV |
Die Beitragszeit ist der Kern. Sie müssen in den zwei Jahren vor der Anmeldung mindestens zwölf Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben – das geschieht automatisch über den Lohnabzug. Diese zwei Jahre heissen Rahmenfrist. Wer zu wenige Monate zusammenbringt, etwa nach langer Auslandabwesenheit, hat unter Umständen keinen Anspruch, auch wenn er heute arbeitslos ist.
Die zwölf Beitragsmonate müssen innerhalb des Zwei-Jahres-Fensters vor der Anmeldung liegen.
Vermittlungsfähig ist, wer eine zumutbare Arbeit annehmen kann und will – gesundheitlich, zeitlich und örtlich verfügbar. Wer daneben eine Weiterbildung plant, ein Kind allein betreut oder gesundheitlich eingeschränkt ist, klärt diesen Punkt am besten früh mit dem RAV. Denn ohne Vermittlungsfähigkeit ruht der Anspruch, egal wie vollständig die Unterlagen sind.
Zur Vermittlungsfähigkeit gehören auch die Kontroll- und Meldepflichten. Sie erscheinen zu den vereinbarten Beratungsterminen, melden Ferien und Abwesenheiten im Voraus und weisen jeden Monat Ihre Arbeitsbemühungen nach. Wer diese Pflichten ernst nimmt, hält den Anspruch stabil; wer Termine verpasst oder zu wenige Bewerbungen zeigt, riskiert Einstelltage. Es lohnt sich, diese Punkte von Beginn an wie feste Termine im Kalender zu behandeln.
Ein häufiger Sonderfall betrifft Menschen, die aus einer Erziehungs- oder Betreuungszeit zurückkehren oder nach einer längeren Krankheit wieder verfügbar sind. Für solche Situationen kennt das AVIG Ausnahmen von der Mindestbeitragszeit – ob und wie sie greifen, klärt das RAV im Einzelfall. Erscheinen Sie im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig zur Anmeldung, denn eine verspätete Meldung lässt sich nicht rückwirkend heilen.
Die Anmeldung beim RAV und der Antrag bei der Kasse sind zwei getrennte Schritte. Das RAV meldet Sie nicht automatisch bei einer Kasse an – die wählen Sie selbst und reichen dort den Antrag ein.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Die meisten Papiere haben Sie bereits zu Hause – Sie müssen sie nur an einem Ort zusammenlegen. Bringen Sie alles gleich zum ersten Termin mit, dann steht der Auszahlung nichts im Weg. Diese Übersicht ordnet die Unterlagen nach Zweck.
- Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvereinbarung des letzten Arbeitgebers
- Arbeitsvertrag und die letzten Lohnabrechnungen
- Arbeitgeberbescheinigung von jedem Arbeitgeber der letzten zwei Jahre
- AHV-Ausweis oder Versichertenkarte mit AHV-Nummer, Pass oder Identitätskarte
- Personalienblatt, Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und Ihre Bankverbindung (IBAN)
| Unterlage | Wofür | Woher |
|---|---|---|
| Kündigung / Aufhebungsvereinbarung | Grund und Datum des Stellenendes | Arbeitgeber |
| Arbeitsvertrag | Pensum, Lohn, Anstellungsdauer | eigene Unterlagen |
| Arbeitgeberbescheinigung | versicherter Verdienst, Kündigungsgrund | jeder Arbeitgeber der letzten 2 Jahre |
| Lohnabrechnungen | Nachweis der letzten Löhne | eigene Unterlagen |
| AHV-Ausweis / Versichertenkarte | AHV-Nummer für die Abrechnung | eigene Unterlagen |
| Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis) | Identität und Aufenthaltsstatus | eigene Unterlagen |
| Personalienblatt & Antrag | Anmeldung und Anspruchsprüfung | RAV / Arbeitslosenkasse |
| Bankverbindung (IBAN) | Auszahlung des Taggeldes | eigene Unterlagen |
Die Arbeitgeberbescheinigung ist das Herzstück und zugleich der häufigste Grund für Verzögerungen. Jeder Arbeitgeber der letzten zwei Jahre füllt sie aus; erst daraus berechnet die Kasse Ihren versicherten Verdienst. Fordern Sie sie früh an – am besten schon während der Kündigungsfrist –, denn ohne diese Bescheinigung kann die Kasse nicht auszahlen. Welche amtlichen Formulare dahinterstehen, ordnet amtliche Formulare verstehen ein.
Wer als ausländische Person angemeldet ist, legt zusätzlich den Ausländerausweis bei. Für die Anmeldung genügt in kleineren Gemeinden manchmal die Wohngemeinde als erste Anlaufstelle, die Sie ans RAV weiterleitet. Die verlangten Papiere bleiben dieselben, nur der Weg dahin unterscheidet sich je nach Wohnort.
Bei einer selbst ausgesprochenen Kündigung oder einer Aufhebungsvereinbarung schaut die Kasse genau hin. Ein selbst verschuldeter Stellenverlust kann Einstelltage nach sich ziehen – legen Sie den Grund darum nachvollziehbar dar.
Wie hoch ist das Taggeld?
Das Taggeld bemisst sich am versicherten Verdienst – also am Lohn, den Sie vor der Arbeitslosigkeit im Schnitt bezogen haben. Grundsätzlich erhalten Sie 70 Prozent davon. Unter bestimmten Bedingungen sind es 80 Prozent.
Der Prozentsatz hängt an Kindern, Verdiensthöhe und Invalidität – nicht am Verhandeln.
Die höheren 80 Prozent gelten, wenn Sie eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern haben, wenn Ihr versicherter Verdienst bis rund 3'797 Franken im Monat beträgt oder bei einer Invalidität. Nach oben ist der versicherte Verdienst gedeckelt: Er beträgt höchstens 148'200 Franken im Jahr, das sind 12'350 Franken im Monat. Was darüber liegt, fliesst nicht ins Taggeld ein.
„Versicherter Verdienst“
Was das heisstDer massgebende Durchschnittslohn vor der Arbeitslosigkeit, auf dem das Taggeld berechnet wird. Er stammt aus der Arbeitgeberbescheinigung und ist auf 148'200 Franken im Jahr begrenzt. Je genauer die Bescheinigung ist, desto korrekter fällt Ihr Taggeld aus.
„Wartetage“
Was das heisstBevor das erste Taggeld fliesst, gibt es allgemeine Wartetage. Wie viele, hängt vom Verdienst und davon ab, ob Sie für Kinder sorgen. Sie sind nicht bezahlt – planen Sie diese Tage in Ihrer Liquiditätsrechnung ein.
„Einstelltage“
Was das heisstEine Kürzung als Folge eines selbst verschuldeten Stellenverlusts oder ungenügender Stellensuche. Während der Einstelltage ruht das Taggeld. Wer schon in der Kündigungsfrist nachweisbar Stellen sucht, vermeidet sie am zuverlässigsten.
Wie viele Taggelder Sie insgesamt beziehen können, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Beitragszeit und davon ab, ob Sie für Kinder sorgen. Die Spanne reicht von rund 200 bis 520 Taggeldern. Das ist kein fester Wert, sondern das Ergebnis Ihrer persönlichen Situation – das RAV und die Kasse rechnen es Ihnen im Einzelfall vor.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Anspruch und Höhe. Ob Sie überhaupt Geld erhalten, entscheidet die Beitragszeit und die Vermittlungsfähigkeit; wie viel und wie lange, ergibt sich aus Verdienst, Kindern, Alter und Beitragsdauer. Beide Fragen prüft die Kasse anhand Ihrer Unterlagen. Genau deshalb lohnt sich die Sorgfalt beim Sammeln: Eine lückenlose Arbeitgeberbescheinigung sichert nicht nur den Anspruch, sondern auch den korrekten Betrag über die gesamte Bezugsdauer.
Fristen und der richtige Zeitpunkt
Beim Timing entscheidet sich viel. Wer die Kündigung erhält, wartet nicht bis zum letzten Arbeitstag, sondern wird früh aktiv. Zwei Dinge laufen parallel: die Anmeldung vorbereiten und bereits Stellen suchen.
Sofort Stellen suchen
Schon in der Kündigungsfrist Bewerbungen schreiben und jede dokumentieren.
Beim RAV melden
Persönlich, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, mit allen Unterlagen.
Kasse wählen
Eine Arbeitslosenkasse frei aussuchen und den Antrag dort einreichen.
Nachweise laufend liefern
Arbeitsbemühungen monatlich einreichen und zu den Beratungsterminen erscheinen. Kommt ein Schreiben mit Frist, hilft Fristen in Dokumenten verstehen beim Einordnen.
Der wichtigste Punkt vorweg: Stellensuche bereits während der Kündigungsfrist nachweisen. Wer erst nach dem letzten Arbeitstag beginnt, riskiert Einstelltage – eine Kürzung, die sich mit ein paar dokumentierten Bewerbungen leicht vermeiden lässt. Notieren Sie zu jeder Bewerbung Datum, Firma und Ergebnis.
Die Situation: Thomas erhielt Ende Januar die Kündigung auf Ende März. Er wollte die freien Wochen nutzen und mit der Stellensuche erst im April beginnen.
Was hilft: Er meldete sich am ersten April persönlich beim RAV und wählte eine Kasse. Weil er bereits ab Februar Bewerbungen dokumentiert hatte, drohten keine Einstelltage. Sein versicherter Verdienst von rund 6'000 Franken ergab ein Taggeld von 70 Prozent.
- Erster Tag der Arbeitslosigkeit steht bevor
- Arbeitgeberbescheinigung fehlt noch
- Beratungstermin des RAV verpassen droht
- Ein einzelner Beleg wird nachgereicht
- Wahl der Kasse noch offen
- Rückfrage zur AHV-Nummer läuft
- Eingereichter Antrag samt Bestätigung
- Kopien der dokumentierten Bewerbungen
- Reine Informationsschreiben
RAV, Kasse, Gemeinde – wer macht was?
Rund um die Arbeitslosigkeit sind mehrere Stellen im Spiel. Wer die Rollen kennt, wendet sich mit jeder Frage an die richtige Adresse und wartet nicht beim RAV auf etwas, das die Kasse regelt.
| Stelle | Zuständig für | Typische Frage |
|---|---|---|
| RAV | Anmeldung, Beratung, Kontrolle der Stellensuche | „Wann ist mein nächster Termin?“ |
| Arbeitslosenkasse | Anspruchsprüfung und Auszahlung des Taggeldes | „Wann kommt mein Geld?“ |
| Wohngemeinde | erste Anmeldung je nach Wohnort | „Wo melde ich mich?“ |
| SECO | Aufsicht über die Arbeitslosenversicherung | im Hintergrund, keine direkte Post |
Die Auszahlung folgt dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Arbeitslosenkasse dürfen Sie frei wählen; die Leistungen sind bei allen gleich, weil sie im selben Gesetz geregelt sind. Das RAV bleibt für die Beratung und die Kontrolle Ihre erste Adresse, die Kasse für alles rund ums Geld.
- Unterlagen schon in der Kündigungsfrist bereitlegen
- Bewerbungen von Anfang an dokumentieren
- Am ersten Tag persönlich beim RAV melden
- Kopien aller eingereichten Papiere behalten
- Anmeldung bis nach dem ersten Tag aufschieben
- Stellensuche erst nach dem letzten Arbeitstag beginnen
- Arbeitgeberbescheinigung zu spät anfordern
- Beratungstermine des RAV verstreichen lassen
„Ich habe die Kündigung irgendwo und weiss nicht, welche Papiere das RAV will oder wann ich mich melden muss.“
„In der Mappe liegen Kündigung, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, AHV-Ausweis und IBAN – am ersten Tag bin ich beim RAV angemeldet und das Taggeld von 70 Prozent läuft.“
Unterlagen ordnen ist nicht dasselbe wie ein Brief verstehen
Diese Seite hilft, den Papierstapel für die Anmeldung zu ordnen. Etwas anderes ist es, wenn ein einzelnes Dokument selbst Fragen aufwirft – eine unklar formulierte Kündigung, eine Aufhebungsvereinbarung oder ein Bescheid der Kasse mit Frist.
Rund um das Stellenende gehören einige Papiere zu anderen Fachbereichen. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen ein Stellenende überhaupt mit sich bringt, ordnet Unterlagen bei Kündigung das ein. Geht es um den Inhalt Ihres Arbeitsvertrags – Kündigungsfrist, Pensum, Konkurrenzverbot –, erklärt den Arbeitsvertrag verstehen die entscheidenden Klauseln.
Wer in zwei Jahren dreimal die Stelle gewechselt hat, braucht drei Arbeitgeberbescheinigungen. Eine einfache Mappe mit den Rubriken Kündigung, Verträge, Bescheinigungen und Nachweise hält alles beisammen und beschleunigt die Prüfung.
Auch das Arbeitszeugnis taucht beim Stellenende auf. Es gehört nicht in die Anmeldung bei der Kasse, ist aber für die Stellensuche zentral – wo Sie es einordnen lassen, zeigt die Routing-Übersicht weiter unten. Und wenn ein amtliches Schreiben insgesamt unklar bleibt, hilft Was bedeutet dieses Dokument? oder Schweizer Amtsschreiben verstehen beim ersten Einordnen. Den Wortlaut eines konkreten Briefes erklärt briefhilfe.ch Satz für Satz.
Sind alle Papiere beisammen, lohnt sich ein fester Ort für die Anmeldemappe – physisch oder als Ordner auf dem Computer. Bewahren Sie Kopien der eingereichten Unterlagen und der Bewerbungsnachweise auf; bei Rückfragen von RAV oder Kasse greifen Sie so ohne Suche darauf zurück. Wie sich offizielle Papiere generell einordnen lassen, zeigt offizielle Unterlagen verstehen.
Wo ein konkretes Schreiben erklärt wird
dokumentenhilfe.ch ordnet ein und leitet weiter. Ein konkretes Schreiben – ein Bescheid der Kasse, eine Verfügung über Einstelltage oder eine Rückfrage des RAV – erklärt die spezialisierte Seite Satz für Satz. Wer die Post richtig liest, verpasst keine Frist und reicht Fehlendes rechtzeitig nach.
Brief von RAV oder Kasse
Bescheid, Verfügung oder Rückfrage – erklärt mit Bedeutung, Betrag, Frist und nächstem Schritt.
RAV-Brief verstehen – CHF 34 →Arbeitszeugnis für die Suche
Geht es um Ihr Arbeitszeugnis und die verdeckten Formulierungen, führt die passende Verstehen-Seite weiter.
Arbeitszeugnis verstehen →Passende Themen zum Weiterlesen:
Ihren RAV-Brief verstehen
Der Dienst dahinter ist briefhilfe.ch – die Spezialseite für genau diese Dokumentart. Der Knopf führt direkt zum Upload-Formular dort.
Schreiben hochladen
Foto oder PDF genügt – auch mehrseitig.
Auswertung wird erstellt
Ihr Schreiben wird Satz für Satz durchgegangen.
Erklärung als PDF
Bedeutung, Fristen und nächste Schritte, schriftlich.
Zustellung per E-Mail
Mit persönlichem Zugangslink, sieben Tage gültig.
Beispiel-Auswertung mit erfundenen Angaben – keine echten Personendaten.
Was verlangt wird, welche Frist läuft und was eine Einstellung bedeutet.
Jede Frist als konkretes Datum, jeder Betrag mit Herkunft.
Was zuerst zu tun ist und was warten kann.
Ein Text, den Sie anpassen und selbst versenden können.
Ihr Schreiben wird nicht weitergegeben und nicht veröffentlicht.
Keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten, keine rechtliche Bewertung Ihres Falls.
dokumentenhilfe.ch ist ein Wegweiser: Das Formular liegt auf briefhilfe.ch, dort werden Ihr Dokument und Ihre Angaben verarbeitet.
Vertrauen & Transparenz
Diese Seite erklärt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse zusammenstellen, welche Voraussetzungen für den Anspruch gelten und wie sich das Taggeld bemisst. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Alle Angaben haben den Stand 2026 und werden periodisch angepasst.
dokumentenhilfe.ch ist ein Wegweiser, kein Arbeitslosendienst. Für die Anmeldung und die Beratung ist das RAV zuständig, für die Anspruchsprüfung und Auszahlung die frei gewählte Arbeitslosenkasse, für die Aufsicht das SECO. Ein konkretes Schreiben erklärt briefhilfe.ch.
Für alle, die sich beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse anmelden und wissen möchten, welche Unterlagen dazugehören.
Welche Papiere Sie brauchen, welche Anspruchsvoraussetzungen gelten und wie sich das Taggeld berechnet.
Eine vollständige Anmeldemappe, keine vermeidbaren Einstelltage und ein klarer Weg bei Rückfragen.
Keine Rechtsberatung und keine Vertretung im Verfahren. Dafür sind RAV, Kasse und Fachstellen zuständig.
Inhalt verantwortet von dokumentenhilfe.ch (siehe Impressum). Zuletzt aktualisiert am 7. August 2026.
Häufige Fragen zu den Unterlagen für die Arbeitslosenkasse
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse?
Sie brauchen das Kündigungsschreiben oder die Aufhebungsvereinbarung, den Arbeitsvertrag, die Arbeitgeberbescheinigung jedes Arbeitgebers der letzten zwei Jahre, Lohnabrechnungen, den AHV-Ausweis, einen Ausweis, das Personalienblatt, den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und Ihre Bankverbindung. Das RAV und die Kasse geben die genauen Formulare vor.
Bis wann muss ich mich beim RAV melden?
Melden Sie sich so früh wie möglich, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim RAV oder je nach Wohnort bei der Wohngemeinde. Wer den Termin verpasst, verliert Taggelder. Suchen Sie ausserdem schon während der Kündigungsfrist nachweisbar Stellen, sonst drohen Einstelltage.
Wie hoch ist das Taggeld der Arbeitslosenversicherung?
Das Taggeld beträgt 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Es steigt auf 80 Prozent, wenn Sie für Kinder unterhaltspflichtig sind, Ihr versicherter Verdienst bis rund 3'797 Franken im Monat beträgt oder eine Invalidität vorliegt. Der versicherte Verdienst ist auf 148'200 Franken im Jahr begrenzt.
Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Anspruch zu haben?
Sie müssen innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor der Anmeldung mindestens zwölf Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Dazu kommen Wohnsitz in der Schweiz, Vermittlungsfähigkeit und die Einhaltung der Kontroll- und Meldepflichten. Diese Punkte müssen alle gemeinsam erfüllt sein.
Kann ich die Arbeitslosenkasse frei wählen?
Ja. Die Arbeitslosenkasse dürfen Sie frei wählen, denn die Leistungen sind bei allen Kassen gleich und im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt. Das RAV nimmt die Anmeldung entgegen und berät Sie, die gewählte Kasse prüft den Anspruch und zahlt das Taggeld aus.



