Unterlagen für den Führerausweis
Am Führerausweis scheitert selten die Prüfung, sondern die Reihenfolge: Ein Papier fehlt, und der ganze Termin fällt aus.
Sehtest und Nothilfekurs kommen vor dem Gesuch, nicht danach. Diese Seite zeigt, welche Unterlagen das Strassenverkehrsamt in welcher Reihenfolge sehen will, wie lange jedes Papier gültig bleibt und was beim Umtausch eines ausländischen Ausweises zählt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Zuständig ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
- Vor dem Gesuch: Sehtest und Nothilfekurs.
- Der Lernfahrausweis Kategorie B gilt 24 Monate.
- Die Probezeit dauert drei Jahre, der WAB-Kurs einen Tag.
- Ausländischer Ausweis: Umtausch innert zwölf Monaten.
Für den Lernfahrausweis Kategorie B brauchen Sie das Gesuchsformular des Strassenverkehrsamts, ein Passfoto, eine Kopie der Identitätskarte oder des Ausländerausweises, den bestätigten Sehtest und den Nothelferausweis. Das Gesuch lässt sich in der Regel frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag einreichen. Danach folgt die Theorieprüfung.
Warum die Reihenfolge so wichtig ist: Sehtest und Nothilfekurs sind keine Formalitäten, die man nachreicht – ohne sie nimmt das Amt das Gesuch gar nicht entgegen. Der Nothilfekurs dauert je nach Anbieter zehn Stunden und ist oft Wochen im Voraus ausgebucht. Wer ihn erst plant, wenn das Formular vor ihm liegt, verliert einen Monat.
„Die Theorieprüfung kommt zuerst.“ Umgekehrt: Erst nach der Bewilligung des Gesuchs meldet man sich zur Theorieprüfung an. Ohne bewilligtes Gesuch gibt es keinen Prüfungstermin.
Die Reihenfolge, die zählt
Fünf Schritte, und jeder setzt den vorherigen voraus. Wer die Kette kennt, plant richtig; wer sie nicht kennt, wartet zweimal.
Der Nothilfekurs ist der Engpass: Termine sind oft Wochen im Voraus vergeben.
Unterlagen für den Lernfahrausweis
Die Liste ist überschaubar, aber sie muss vollständig sein. Kantone führen teils eigene Online-Portale, in denen das Gesuch elektronisch eingereicht wird; die verlangten Nachweise bleiben dieselben.
- Ausgefülltes Gesuchsformular des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons
- Aktuelles Passfoto nach den Vorgaben des Kantons
- Kopie der Identitätskarte, des Passes oder des Ausländerausweises
- Bestätigter Sehtest, durchgeführt bei Optiker oder Arztpraxis
- Nothelferausweis, nicht älter als sechs Jahre
- Bei Personen ab 65 Jahren und in einzelnen Kategorien: verkehrsmedizinische Untersuchung
Kantone regeln die Details unterschiedlich: Manche verlangen das Gesuch ausschliesslich elektronisch, andere nur auf Papier, wieder andere lassen beides zu. Auch das Passfoto ist nicht überall gleich – einzelne Ämter fotografieren am Schalter, andere verlangen ein mitgebrachtes Bild in bestimmten Massen. Ein Blick auf die Merkblätter des eigenen Kantons vor dem ersten Gang erspart den zweiten. Wer zwischen zwei Kantonen pendelt, richtet sich immer nach dem Wohnkanton und nicht nach dem Arbeitsort – auch dann, wenn die Fahrschule im Nachbarkanton liegt.
| Schritt | Wo | Ungefähre Kosten | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Sehtest | Optiker, Arztpraxis | CHF 10–15 | 24 Monate |
| Nothilfekurs | anerkannte Kursanbieter | CHF 100–200 | 6 Jahre |
| Theorieprüfung | Strassenverkehrsamt | CHF 30–40 | – |
| Lernfahrausweis Kat. B | Strassenverkehrsamt | kantonal unterschiedlich | 24 Monate |
| WAB-Kurs (ein Tag) | anerkannte Kursanbieter | CHF 340–510 | – |
Kostenangaben als Richtwerte, Stand August 2026; die Gebühren der Ämter setzt jeder Kanton selbst fest.
Zwischen Lernfahrausweis und Prüfung liegt in vielen Kantonen noch der Verkehrskundeunterricht. Er umfasst mehrere Lektionen in Theorie und Wahrnehmung und ist vor der praktischen Prüfung zu absolvieren. Die Bestätigung gehört zu den Unterlagen, die bei der Anmeldung zur Fahrprüfung verlangt werden – wer sie vergisst, verliert einen Termin, der oft Wochen im Voraus vergeben wird.
Ebenfalls häufig unterschätzt: Die praktische Prüfung findet mit einem Fahrzeug statt, das die Anforderungen erfüllt. Fährt jemand mit dem Privatwagen vor, müssen Fahrzeugausweis, Versicherung und Ausstattung stimmen. Fahrschulen bringen ihr eigenes Fahrzeug mit – das ist der Hauptgrund, weshalb die Prüfung meist über die Fahrschule gebucht wird.
„Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“
Was das heisstDas Formular ist ein Antrag, kein blosses Anmeldeblatt. Es enthält eine Selbstdeklaration zur gesundheitlichen Eignung, die wahrheitsgemäss auszufüllen ist – falsche Angaben können den Ausweis später kosten.
„Verkehrsmedizinische Untersuchung durch eine anerkannte Ärztin“
Was das heisstNicht jede Hausarztpraxis darf sie durchführen; nötig ist eine Anerkennung nach Stufe. Fragen Sie im Zweifel beim Strassenverkehrsamt nach einer Liste, bevor Sie einen Termin buchen.
„Begleitperson nach den Vorgaben“
Was das heisstWer mit Lernfahrausweis übt, braucht eine Begleitperson, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren einen unbefristeten Führerausweis der entsprechenden Kategorie besitzt.
Führerausweis auf Probe und WAB-Kurs
Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Neulenkerinnen und Neulenker den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre; die Rechtsgrundlage steht in Art. 15a des Strassenverkehrsgesetzes. Innerhalb der ersten zwölf Monate ist ein eintägiger Weiterausbildungskurs zu absolvieren, im Alltag WAB-Kurs genannt.
Der Kurs ist keine Prüfung, sondern ein Fahrtraining mit Auswertung. Wer ihn nicht rechtzeitig besucht, verliert den Ausweis auf Probe – nicht wegen eines Fehlers am Steuer, sondern wegen eines versäumten Termins. Der unbefristete Ausweis kommt erst nach Ablauf der drei Jahre, und auch das nicht automatisch: Ein Widerhandlung mit Ausweisentzug während der Probezeit verlängert sie um ein Jahr.
„Den WAB mache ich, wenn ich Zeit habe. Ich habe ja drei Jahre Probezeit.“
„Die Probezeit dauert drei Jahre, der WAB-Kurs muss aber innert zwölf Monaten absolviert sein. Termin ist gebucht für Monat vier.“
Prüfung im März bestanden, Kurs auf „irgendwann“ verschoben: Im Februar des Folgejahres sind die beliebten Termine vergeben, und die Frist läuft im März ab. Ein Kursplatz kostet CHF 340–510 – ein neuer Lernfahrausweis deutlich mehr.
Welche Unterlagen bei welchem Anlass
Der Lernfahrausweis ist nur einer von mehreren Anlässen, bei denen das Strassenverkehrsamt Papiere sehen will. Verlust, Namensänderung, Adresswechsel und die Kontrolluntersuchung im Alter verlangen jeweils eine eigene, kurze Liste. Wer sie kennt, erledigt den Gang in einem Termin statt in dreien.
| Anlass | Was Sie mitbringen | Besonderheit |
|---|---|---|
| Erstausweis Kategorie B | Gesuch, Foto, Ausweiskopie, Sehtest, Nothelferausweis | Sehtest und Kurs vor dem Gesuch |
| Umtausch aus dem Ausland | Gesuch, Foto, Original des ausländischen Ausweises, Sehtest, Ausländerausweis | Frist zwölf Monate, evtl. Kontrollfahrt |
| Verlust oder Diebstahl | Gesuch um Ersatzausweis, Foto, Identitätsnachweis | bei Diebstahl zusätzlich Polizeirapport |
| Namensänderung | Neuer Ausweis, Zivilstandsnachweis, bisheriger Führerausweis | oft zusammen mit dem Zivilstandsamt erledigt |
| Adresswechsel | Meldung an das Strassenverkehrsamt des neuen Kantons | der Führerausweis trägt keine Adresse, der Fahrzeugausweis schon |
| Kontrolluntersuchung ab 75 | Aufgebot des Amts, Untersuchungsbericht der anerkannten Praxis | alle zwei Jahre |
Beim Kantonswechsel übersehen viele den zweiten Teil: Der Führerausweis bleibt gültig, das Fahrzeug aber muss im neuen Kanton eingelöst werden, samt neuen Kontrollschildern. Welche Meldungen ein Ortswechsel sonst noch auslöst, listet Unterlagen bei Umzug.
Der alte blaue Führerausweis aus Papier ist seit langem nicht mehr im Umlauf. Wer noch einen besitzt, tauscht ihn gegen den Kreditkartenausweis – spätestens dann, wenn ein anderer Anlass ohnehin einen Gang zum Amt verlangt.
Ausländischen Ausweis umtauschen
Wer aus dem Ausland zuzieht, darf mit dem bisherigen Führerausweis zwölf Monate ab Wohnsitznahme in der Schweiz fahren. Danach ist der Umtausch zwingend: Ohne Schweizer Ausweis besteht keine Fahrberechtigung mehr. Die Frist läuft ab dem Einreise- beziehungsweise Anmeldedatum, nicht ab dem Tag, an dem Sie das erste Mal ans Steuer sitzen.
Die Kontrollfahrt hängt am Ausstellungsstaat, nicht an Ihrer Fahrpraxis.
Ausweise aus den EU- und EFTA-Staaten sowie aus einer Reihe weiterer Staaten wie Kanada, Japan oder Australien werden ohne Kontrollfahrt umgeschrieben. Für alle übrigen Staaten ist eine Kontrollfahrt vorgesehen; sie entspricht einer Fahrprüfung und prüft auch die Kenntnis der Schweizer Verkehrsregeln. Welche Liste im Einzelfall gilt, sagt Ihnen das Strassenverkehrsamt – sie wird periodisch angepasst.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Anerkennung und Umschreibung. Ihr bisheriger Ausweis wird nicht „anerkannt und behalten“, sondern eingezogen und durch einen Schweizer Ausweis ersetzt. Wer das Original später im Heimatstaat wieder braucht, sollte das vorher ansprechen – einzelne Kantone senden den alten Ausweis an die ausstellende Behörde zurück, andere behalten ihn.
Nicht jede Kategorie wird übernommen. Was im Ausland eingetragen ist, wird in die Schweizer Systematik übertragen, und dabei fallen Berechtigungen weg, die es hier so nicht gibt. Prüfen Sie den neuen Ausweis deshalb sofort nach Erhalt: Eine Korrektur ist kurz nach der Ausstellung einfacher als ein Jahr später.
Die Situation: Liliana meldet sich im Mai bei der Gemeinde an und fährt mit ihrem bisherigen Ausweis zur Arbeit. Vom Umtausch hört sie erst im April des Folgejahres – einen Monat vor Ablauf der Zwölfmonatsfrist.
Was hilft: Sie reicht das Gesuch sofort ein und bucht die Kontrollfahrt. Weil die Wartezeiten je nach Kanton mehrere Wochen betragen, meldet sie dem Arbeitgeber vorsorglich, dass sie ab Mai vorübergehend nicht fahren darf.
Wer neu in die Schweiz zieht, hat den Umtausch selten auf dem Radar, weil gleichzeitig ein Dutzend anderer Meldungen anstehen. Welche das sind und in welcher Reihenfolge sie laufen, zeigt Unterlagen beim Zuzug in die Schweiz.
Ab 75: die Kontrolluntersuchung
Ab dem 75. Altersjahr lädt das Strassenverkehrsamt alle zwei Jahre zu einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung ein. Das Aufgebot kommt automatisch; Sie müssen nichts beantragen, aber Sie müssen den Termin selbst organisieren. Die Untersuchung führt eine Praxis mit der nötigen Anerkennung durch – nicht jede Hausarztpraxis darf das.
Geprüft werden Sehvermögen, Beweglichkeit, Aufmerksamkeit und Medikamente. Das Ergebnis geht direkt ans Amt. Fällt es unklar aus, folgt eine Untersuchung auf höherer Stufe oder eine Kontrollfahrt – nicht der sofortige Entzug. Wer freiwillig auf den Ausweis verzichtet, meldet das dem Amt schriftlich; der Verzicht lässt sich auf eine Kategorie beschränken, etwa auf schwere Fahrzeuge.
Aufgebot im Januar, Termin im Februar, Bericht Ende Februar beim Amt: Der Ausweis bleibt ohne Unterbruch gültig. Wird der Termin dagegen ignoriert, mahnt das Amt und kann den Ausweis vorsorglich entziehen, bis der Bericht vorliegt.
Ein Wort zu den Administrativmassnahmen: Verwarnung und Ausweisentzug spricht das Strassenverkehrsamt aus, nicht das Gericht. Es sind zwei getrennte Verfahren, die nebeneinander laufen können. Vor einer belastenden Verfügung haben Sie Anspruch darauf, sich zu äussern – was dieses rechtliche Gehör bedeutet, erklärt Anhörung verstehen.
Was wie lange gültig bleibt
Drei Dokumente laufen unabhängig voneinander ab, und keines meldet sich vorher. Ein Blick auf die Daten, bevor Sie einen Termin buchen, erspart die häufigste Absage am Schalter.
Der Sehtest läuft gleich schnell ab wie der Lernfahrausweis – beide gern gemeinsam übersehen.
Ein letzter Punkt betrifft die Ablage. Führerausweis, Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis und die Bestätigung des WAB-Kurses gehören zusammen, werden aber von vier verschiedenen Stellen ausgestellt und landen über Monate verteilt im Briefkasten. Legen Sie sie in einer einzigen Mappe ab, zusammen mit dem Datum, an dem der Sehtest gemacht wurde. Bei der nächsten Gelegenheit – Umzug, Fahrzeugwechsel, Kontrolluntersuchung – ist genau diese Mappe das, wonach das Amt fragt, und niemand muss drei Schubladen durchsuchen.
Wer den Ausweis verliert, braucht übrigens keinen neuen Sehtest und keinen neuen Kurs: Der Ersatzausweis wird auf Gesuch hin ausgestellt, gegen Gebühr und mit einem aktuellen Foto. Bei Diebstahl gehört der Polizeirapport dazu, weil er den Missbrauch des alten Ausweises dokumentiert.
- Nothilfekurs zuerst buchen, er ist der Engpass
- Sehtest kurz vor dem Gesuch machen
- WAB-Termin gleich nach der Prüfung reservieren
- Beim Zuzug den Umtausch im ersten Halbjahr angehen
- Alten Nothelferausweis ungeprüft beilegen
- Theorieprüfung vor dem Gesuch planen
- Den WAB-Kurs auf das dritte Jahr schieben
- Nach Ablauf der zwölf Monate weiterfahren
Kommt vom Strassenverkehrsamt ein Schreiben, dessen Frist Sie nicht einordnen können, hilft Fristen in Dokumenten verstehen. Den Aufbau amtlicher Formulare erklärt Amtliche Formulare verstehen, und wie sich ein Bewilligungsentscheid liest, zeigt Bewilligung verstehen.
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Häufige Fragen zu den Unterlagen für den Führerausweis
Welche Unterlagen brauche ich für den Lernfahrausweis?
Das Gesuchsformular des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons, ein Passfoto, eine Kopie von Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis, den bestätigten Sehtest und den Nothelferausweis. Erst nach Bewilligung des Gesuchs melden Sie sich zur Theorieprüfung an.
Wie lange ist der Nothelferausweis gültig?
Sechs Jahre. Ein Kurs aus der Schulzeit ist beim Gesuch deshalb häufig schon abgelaufen. Der Sehtest gilt kürzer, nämlich 24 Monate, und wird sinnvollerweise erst kurz vor dem Gesuch gemacht.
Wie lange gilt der Lernfahrausweis?
Für die Kategorie B beträgt die Gültigkeit 24 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein. Das Mindestalter für das Gesuch liegt bei 17 Jahren; eingereicht werden kann es in der Regel frühestens einen Monat vor dem Geburtstag.
Muss ich den WAB-Kurs machen und bis wann?
Ja. Der eintägige Weiterausbildungskurs ist innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Führerausweises auf Probe zu absolvieren. Die Probezeit selbst dauert drei Jahre. Wer den Kurs verpasst, verliert den Ausweis auf Probe.
Wie lange darf ich mit einem ausländischen Führerausweis fahren?
Zwölf Monate ab Wohnsitznahme in der Schweiz. Danach besteht ohne Umtausch keine Fahrberechtigung mehr. Die Frist läuft ab dem Anmelde- beziehungsweise Einreisedatum, unabhängig davon, wie oft Sie tatsächlich fahren.
Wann ist eine Kontrollfahrt nötig?
Bei Ausweisen aus Staaten, die nicht auf der anerkannten Liste stehen. Ausweise aus EU- und EFTA-Staaten sowie aus Ländern wie Kanada, Japan oder Australien werden ohne Kontrollfahrt umgeschrieben. Die Liste wird periodisch angepasst; verbindlich ist Ihr Strassenverkehrsamt.
Vertrauen & Transparenz
Diese Seite erklärt, welche Unterlagen der Lernfahrausweis verlangt, wie die Probezeit und der Weiterausbildungskurs geregelt sind und was beim Umtausch eines ausländischen Ausweises gilt. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Strassenverkehrsgesetz (SVG), insbesondere Art. 15a SVG zum Führerausweis auf Probe, die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sowie die Praxis Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts. Kostenangaben sind Richtwerte mit Stand August 2026.
dokumentenhilfe.ch ist ein Wegweiser und keine Fahrschule. Ausweise erteilt das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Ein konkretes Schreiben der Behörde erklärt briefhilfe.ch.
Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Neulenkende in der Probezeit und Zugezogene mit ausländischem Ausweis.
Reihenfolge und Unterlagen, Gültigkeitsdauern, Probezeit und WAB-Kurs sowie der Umtausch mit und ohne Kontrollfahrt.
Keine Fahrausbildung, keine Prüfungsvorbereitung, keine Vertretung gegenüber dem Strassenverkehrsamt.
Formulare, Gebühren und die Staatenliste für den Umtausch ändern sich und sind kantonal unterschiedlich.